Wir sind ein Partner auf Augenhöhe, der Ihnen zuhört und komplexe Sachverhalte verständlich erklärt. Ein Partner, der sich mit Nachdruck für Ihre Interessen einsetzt und Ihnen in kritischen Situationen zuverlässig zur Seite steht.
Willkommen bei den Deininger Rechtsanwälten.
Über 25 Jahre Berufserfahrung insbesondere im Wirtschafts- und Unternehmensrecht mit der Vertretung namhafter Unternehmen sprechen für sich.
Fort- und Weiterbildung hat bei uns einen hohen Stellenwert. Wir besuchen regelmäßig Fachanwaltskurse und Schulungen zu speziellen juristischen Themen.
Wir sind bestrebt, maßgeschneiderte Lösungen für Sie zu finden und scheuen auch unkonventionelle Wege nicht, um Ihre Interessen durchzusetzen.
In unserer Arbeit stehen wir im ständigen Austausch mit Fachleuten aus den Bereichen der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. So halten wir unser fachliches Wissen auf einem aktuellen und hohen Niveau.
Wir pflegen einen offenen, unkomplizierten Umgang mit unseren Mandanten, geprägt von gegenseitiger Wertschätzung und Vertrauen. Das sehen wir als eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
1994 gründete Christof Deininger in Göppingen die Deininger Rechtsanwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt Wirtschafts- und Insolvenzrecht. Bereits zuvor hatte er als Rechtsanwalt seit 1991 Erfahrung in einer mittelständischen Kanzlei gemacht. 1997 erfolgte der Zusammenschluss mit einem Partner zur überörtlichen DNR Deininger & Nussbaum Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. 2010 ging die Deininger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus der Spaltung der DNR Deininger & Nussbaum Rechtsanwaltsgesellschaft hervor.
Seit 1994 sind die Rechtsanwälte Christof Deininger und Klaus Deininger auf sich ergänzenden Rechtsgebieten tätig. Sie werden von juristischen Mitarbeitern und weiteren Mitarbeitern unterstützt. Damit steht unseren Mandanten ein effizientes und schlagkräftiges Team zur Verfügung, das jeden Tag sein Bestes gibt.
Wir beraten und vertreten Betriebe und Unternehmen vom Handwerksbetrieb bis hin zum größeren Mittelstand und die hinter diesen Unternehmen stehenden Unternehmer. Gerne übernehmen wir auch Mandate von Privatpersonen. Das Spektrum an Rechtsgebieten, in denen wir arbeiten, ermöglicht es uns, Mandanten rechtsgebietsübergreifend zu beraten. So behalten wir das Wesentliche im Blick, um Fehler und ungewollte Entwicklungen zu vermeiden.
Wir übernehmen Mandate sowohl auf Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite. Eine gute Beratung erfordert nach unserer Überzeugung die Kenntnis beider Lager. Zu unseren Leistungen gehören der Entwurf, die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen. Wir beraten im kollektiven Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht, überprüfen Ansprüche aus Tarifverträgen, beraten und vertreten bei Kündigungen und erstellen Sozialpläne und Interessenausgleiche. Außerdem gehören die Vorbereitung von Massenentlassungen und die Prozeßvertretung vor sämtlichen Arbeitsgerichten zu unseren Tätigkeiten.
Das Baurecht umfasst alle Fragestellungen rund um den Bauvertrag und dessen Abwicklung sowie das Recht der Architekten und Ingenieure. Dazu gehören unter anderem die Gestaltung von Verträgen, Vergütungsfragen oder auch die Mängelabwicklung unter Einbeziehung der VOB/B.
Unsere Leistungen im Erbrecht beinhalten Beratung bei der Gestaltung und Auslegung von letztwilligen Verfügungen und deren Abstimmung auf gesellschaftsvertragliche Regelungen. Außerdem übernehmen wir Testamentsvollstreckungen und Mandate für die Vertretung von gerichtlichen und außergerichtlichen Erbstreitigkeiten.
Unsere Tätigkeit umfasst das Markenrecht, das Wettbewerbsrecht und und das Urheberrecht mit den angrenzenden Rechtsgebieten. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Anmeldung von nationalen und internationalen Marken und anderen Schutzrechten – ausgenommen Patente und Gebrauchsmuster. Wir übernehmen Mandate für die Durchsetzung von Ansprüchen aus Verletzungen gewerblicher Schutzrechte einschließlich der Durchsetzung von einstweiligem Rechtschutz. Die Vorbereitung von Abmahnungen und Unterlassungsverfügungen gehört dabei ebenfalls zu unseren Leistungen.
Wir übernehmen ständige Inkassomandate für den Einzug Ihrer ausstehender Forderungen und das zugehörige Forderungsmanagement. Sie können Ihr Forderungsmanagement ganz oder teilweise ausgliedern und auf uns übertragen. Wenn Sie es wollen, kümmern wir uns um Ihre Forderungen von der Rechnungsstellung bis zum Einzug. Sie können sich so auf Ihre wesentliche Tätigkeit konzentrieren.
Wir unterstützen Sie bei der Gründung von Gesellschaften aller Art, bei der Vorbereitung von Unternehmensverträgen aller Art oder gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen. Wir beraten Sie, wenn es um den Verkauf oder die Übernahme von Unternehmen geht, bereiten gemeinsam mit Ihnen den Generationenwechsel im Unternehmen vor oder begleiten Sie während Umwandlungen oder Fusionen. Auch im Streitfall begleiten wir Sie gerne außergerichtlich und vor Gerichten und Schiedsgerichten.
Wir formulieren Vertriebsverträge aller Art sowie Handelsvertreterverträge und beraten und Vertreten Sie auch gerne bei allen Fragen im Zusammenhang mit Franchise- und Lizenzverträgen. Im Streitfalle übernehmen wir Ihre Vertretung.
Wir haben langjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen in einer Krise und der Prüfung von Sanierungsmöglichkeiten. Durch langjährige Tätigkeit in der Insolvenzverwaltung kennen wir die Problematik der Insolvenzverwaltung umfassend. Wir beraten Gesellschafter und Geschäftsführer beim Umgang mit der Krise und im Hinblick auf die Überwindung der Krise. Wir beraten aber auch Gläubiger im Hinblick auf die Geltendmachung Ihrer Forderungen, der Geltendmachung Ihrer Sicherungsrechte, der Beteiligung an Poollösungen sowie der Inanspruchnahme von Personen, die ihrer Verantwortung in der Krise nicht nachgekommen sind. Egal auf welcher Seite Sie stehen: unser Anliegen ist es Ihr Interesse durchzusetzen.
Wir prüfen und entwerfen Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Auch erarbeiten wir für unsere Mandanten notariell abzufassende Verträge und übernehmen für sie die Korrespondenz mit dem jeweils beauftragten Notar.
Wir beraten und vertreten Mandanten grundsätzlich in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts, d. h. in allen für Unternehmen relevanten Rechtsbereichen.
Stehen in Ihrem Unternehmen Änderungen an? Planen Sie Umstrukturierungen, neue Standorte oder andere Erweiterungen? In Workshops unterstützen wir Sie bei der gezielten Planung und Umsetzung von Unternehmensentwicklungen. Wir betrachten und hinterfragen Ihre Ziele und Möglichkeiten kritisch und beraten Sie umfassend. Das schafft Sicherheit statt unkalkulierbarem Risiko.
Gerne führen wir Schulungen und Workshops bei Ihnen im Haus durch. Die meisten unserer Mandanten bevorzugen diese Variante, weil es für sie einfacher zu organisieren ist und so mehr Mitarbeiter teilnehmen können. Im Vorfeld ermitteln wir Ihren konkreten Bedarf und erarbeiten ein speziell auf Ihre Anforderungen hin abgestimmtes Konzept.
Haben Sie Interesse? Dann sprechen Sie uns an.
Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich unser Honorar nach dem maßgeblichen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und den dort ausgeführten verbindlichen Sätzen. Geht es um Beratungsleistungen durch unsere Kanzlei, bieten wir Ihnen die Vereinbarung eines Stundenhonorars oder einer Pauschalvergütung an. Diese richtet sich nach Umfang und Bedeutung der jeweiligen Sache. In ständigen Inkassosachen vereinbaren wir individuelle Konditionen unter Berücksichtigung des Aufwands und des Ergebnisses für den Mandanten.
Bevor Sie uns ein Mandat erteilen, verschaffen wir uns im Rahmen einer Erstberatung einen Überblick über Ihr Anliegen. Auf dieser Grundlage skizzieren wir das weitere Vorgehen und eine Kostenübersicht. So bekommen Sie rechtzeitig einen verlässlichen Überblick über die zu erwartenden Kosten.
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